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Übersicht der Mietobergrenzen für Unterkunftskosten

Kosten der Unterkunft ab 2022
(Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

Anzahl Personen Wohn-
fläche
Netto-
kaltmiete
Betriebs-
kosten
Brutto-
kaltmiete
(auf volle EUR gerundet)
Energie-
träger
Heizkosten Unterkunfts-
kosten
gesamt
(auf volle EUR gerundet)
1 50 410,00 € 90,00 € 500,00 € Erdgas
Heizöl
Fernwärme
78,63 €
76,38 €
107,04 €
578,63 €
576,38 €
607,04 €
2 60 476,80 € 103,20 € 580,00 € Erdgas
Heizöl
Fernwärme
94,35 €
91,65 €
128,45 €
674,35 €
671,65 €
708,45 €
3 75 565,50 € 130,50 € 696,00 € Erdgas
Heizöl
Fernwärme
117,94 €
114,56 €
160,56 €
813,94 €
810,56 €
856,56 €
4 80 656,55 € 133,45 € 790,00 € Erdgas
Heizöl
Fernwärme
133,66 €
129,84 €
181,97 €
923,66 €
919,84 €
971,97 €

Wirtschaftliches Heizen und Lüften

Bedienen Sie Ihre thermostatischen Heizkörperventile sachgerecht
Diese sind keine AUF/ZU - Ventile, sondern automatische Regler. Jede (durch Zahlenwert markierte) Stellung des Thermostatkopfs gewährleistet innerhalb geringer Toleranzen eine geregelte, konstante Raumtemperatur. Sorgen Sie dafür, dass der Thermostatkopf stets frei von der Raumluft umströmt werden kann und nicht etwa hinter Gardinen oder Vorhängen durch einen Wärmestau in seinem Regelverhalten beeinflußt wird. Stellen Sie beim Lüften das Thermostatventil auf 0-Stellung.

Vermeiden Sie überhöhte Raumtemperaturen
Eine um 1 °C höhere Raumtemperatur verursacht etwa 6% Mehrverbrauch an Heizenergie. Finden Sie durch Kontrolle mit einem Thermometer die Raumtemperatur heraus, bei der Sie sich wohlfühlen.
Eine Raumtemperatur von ca. 20-22 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von ca. 40-55% wird im allgemeinen als behagliches Raumklima empfunden.
Stufen Sie die Raumtemperatur innerhalb der Wohnung bedarfsgerecht ab, z. B. Wohnzimmer 20 °C, Schlafzimmer 17 °C. In Räumen, die Sie tagsüber längere Zeit nicht nutzen, sollten Sie die Heizkörperthermostate um 3-5 °C tiefer einstellen. Eine Totalabschaltung bringt keinen Nutzen, da zu stark ausgekühlte Wände beim Wiederaufheizen die Behaglichkeit im Raum beeinträchtigen. Es ist erwiesen, dass Mieter, die den ganzen Tag über gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten in ihrer Abrechnung haben, als Mieter, die ständig ihre Heizkörper bei Abwesenheit zudrehen und bei Anwesenheit um so mehr aufdrehen.

Heizkörper
Vermeiden Sie, dass Heizkörper hinter Gardinen, Vorhängen und Verkleidungen "eingesperrt" werden. In einem solchen Fall geht ein großer Teil der Wärme unmittelbar in die Außenwand verloren, statt den Wohnraum zu heizen. Die auf diese Weise unnötig verlorengehende Wärme wird durch den Heizkostenverteiler als Wärmeverbrauch registriert!

Lüften
Zum richtigen Heizen gehört auch das richtige Lüften. Lüften Sie bedarfsgerecht. Lüften ist für die Zufuhr frischer Atemluft und für das Abführen der in den Wohnräumen anfallenden Feuchtigkeit erforderlich. Auf diese Weise werden hygienische Luftverhältnisse aufrechterhalten und Schäden durch überhöhte Luftfeuchte vermieden. Der hierfür erforderliche Energieverbrauch ist bei Stoßlüftung am geringsten. Stoßlüftung heißt, dass das Fenster etwa 5 bis 10 Minuten vollständig geöffnet (am besten Durchzug) und dann wieder geschlossen wird. In diesem Falle wird Heizenergie im wesentlichen für das Aufwärmen der eindringenden Außenluft benötigt. Vermeiden Sie Dauerlüftung, etwa durch ständiges Schrägstellen eines Kippfensters. Dadurch kühlen auch die Wände aus. Deren Wiedererwärmung erfordert zusätzliche Energie. In Räumen mit ausgekühlten Wänden ist außerdem eine erhöhte Raumtemperatur erforderlich, um dem Bewohner die gewohnte Behaglichkeit zu bieten. Lüften Sie immer sofort nach größerem Feuchtigkeitsanfall, z. B. nach dem Duschen. Halten Sie die Türen zu weniger beheizten Räumen stets geschlossen. Hierdurch vermeiden Sie das Eindringen von Feuchtigkeit, die sich an den kalten Wänden der niedriger temperierten Räume als Kondensat niederschlagen könnte.

Falsch wäre es, wenn man die verbrauchte warme Luft des Wohnzimmers durch öffnen der weiteren Innenräume in andere, nicht beheizte Räume (zum Beispiel Flur) leiten würde. Hier würde sich die überschüssige Feuchtigkeit sofort an den kühleren Flächen der wenig oder nicht beheizten Räume niederschlagen und Feuchtigkeit bzw. Nässe bilden. Denken sie daran, dass Zimmerpflanzen zusätzlich die Luftfeuchtigkeit erhöhen.

Zusammenfassung
Ein mehrfach kurzer Durchzug bei voll geöffnetem Fenster während der Heizperiode ist effektiver als permanentes Lüften mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung). Konstantes Beheizen aller Räume auf eingestellte Zimmertemperatur von z.B. 20 °C ist wirtschaftlicher und zweckmäßiger. Es ist unwirtschaftlich und schädlich, nur den Raum stark zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält, während die übrigen Räume fast nicht beheizt werden.

Tipps für wirtschaftliches Heizen und Lüften als PDF herunterladen.

Hausordnung Bauhütte Lübeck AG

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Daher ist die nachfolgende Hausordnung als rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages von allen Hausbewohnern einzuhalten.

I. Schutz vor Lärm und allgemeiner Belästigung
Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr einzuhalten. Insbesondere ist das Musizieren in dieser Zeit zu unterlassen. Fernseh-, Radio- und Hifigeräte sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Insbesondere muß bei geöffnetem Fenster gebührend Rücksicht genommen werden. Die Benutzung dieser Geräte im Freien (Balkon, Loggia, Garten, usw.) darf die Hausbewohner und Nachbarn nicht stören.

Sind bei Arbeiten im Haus, Hof und Garten oder bei der Benutzung von Haushaltsgeräten wie z.B. Staubsauger, Waschmaschine oder Trockner usw. belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so sind diese Tätigkeiten werktags auf die Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr zu beschränken.

Durch Baden und Duschen darf in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner nicht gestört werden.

Lärmende Sportarten und Spiele (z.B. Fußball) sind auf den unmittelbar an die Gebäude angrenzenden Freiflächen, im Treppenhaus und in den sonstigen Nebenräumen nicht gestattet. Bei Spiel und Sport in den Anlagen muß auf die Anwohner und die Bepflanzungen Rücksicht genommen werden. Die Kinder sollen möglichst auf den Spielplätzen spielen.

Festlichkeiten aus besonderem Anlaß, die sich über 22:00 Uhr hinaus erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.

Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners ist besondere Rücksichtnahme geboten.

Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.

Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen ist darauf zu achten, daß das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und nicht auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner tropft.


II. Sicherheit
Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haustür von 22:00 bis 06:00 Uhr und die Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu halten. Wer die Haustür zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr oder die Kellereingangstüren und Hoftüren öffnet, hat sie sofort nach Benutzung wieder zu schließen. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich.

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht durch Fahrräder, Motorräder, Kinderwagen oder andere Gegenstände zugestellt werden.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Gehwegen und Grünflächen ist nicht erlaubt. Fahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlage nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturen an den Fahrzeugen sind nicht gestattet.

Motorroller, Mopeds und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen untergestellt werden.

Das Lagern von feuergefährlichen, leichtentzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in Keller- oder Bodenräumen ist untersagt. Größere Gegenstände wie Möbelstücke oder Koffer müssen so aufgestellt werden, daß die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben. In gemeinsamen Trockenkellern oder auf Trockenböden dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.

Spreng- und Explosionsstoffe dürfen nicht in das Haus oder auf das Grundstück gebracht werden. Bei der Lagerung von Heizöl sind die amtlichen Richtlinien zu beachten.

Der Hausschlüssel darf mißbräuchlich an niemanden überlassen werden. Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, haftet für die Folgen.

Das Betreten des Daches ist dem Mieter nicht gestattet.

Verhalten im Brandfall und Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

Im Brandfall gilt: Ruhe bewahren!

Ist das Brandereignis in Ihrer Wohnung, verlassen Sie diese und ziehen die Wohnungstür zu, damit ein Eindringen von Rauch in den allgemeinen Treppenhausraum verhindert wird.

Alarmieren Sie die Feuerwehr (Notruf 112) und, falls gefahrlos möglich, die übrigen Hausbewohner.

Jede Wohnung verfügt über zwei Rettungswege, wobei mindestens ein Rettungsweg entweder ein allgemein zugänglicher Treppenhausraum oder ein direkter Ausgang ins Freie ist. Eine weitere Möglichkeit ist entweder ein zusätzlicher Treppenraum oder der Rettungsweg wird durch die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten hergestellt.

Wenn das Brandereignis nicht in Ihrer Wohnung ist, gilt, solange der Treppenhausraum nicht oder nicht wesentlich verraucht ist, nutzen Sie diesen als Fluchtweg ins Freie. Nehmen Sie immer den Hauseingangstürschlüssel mit, da die Hauseingangstür verschlossen sein könnte! Benutzen Sie niemals einen verrauchten Treppenhausraum, wenn der Grad der Verrauchung bereits die Atmung beeinträchtigt oder klare Konturen des Treppenraumes nicht mehr erkennbar sind.

Bei einem verrauchten Treppenhausraum halten Sie Ihre Wohnungstür geschlossen (nicht verschlossen). Sofern die Fassade rauchfrei ist, öffnen Sie die Fenster und machen sich dort bemerkbar, z. B. durch rufen, winken, heraushängen von Bettzeug.

Benutzen Sie im Brandfall niemals einen Aufzug, da beispielsweise der elektrische Strom zum Aufzugbetrieb ausfallen oder Brandrauch in den Aufzugschacht eindringen kann.

Allgemeine Hinweise:

Haus- und Hofeingänge, Treppenhausräume und allgemein zugängliche Flure stellen notwendige Flucht- und Rettungswege dar, in denen Brandlasten (z. B. Möbel, Schuhe, Abfall) nicht abgestellt werden dürfen. Die vorgenannten Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit nutzbar sein, so dass eine Einschränkung dieser Wege, z. B. durch Abstellen von Zweirädern, Möbeln und anderer Gegenstände nicht zulässig ist.


III. Reinigung
Haus und Grundstück sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu entfernen.

Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen wird, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, die Haustür, die Haustreppe, die Kellertreppe, den Kellergang und den Zugang zum Haus zu säubern. Die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der zum nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen. Die Bewohner des oberen Stockwerks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf dem selben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd auszuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich durchzuführen.

Soweit vertraglich nicht anderes vorgesehen, haben die Hausbewohner abwechselnd nach einem bei Bedarf vom Wohnungsunternehmen aufzustellenden Reinigungsplan die Zugangswege außerhalb des Hauses, die Außentreppen, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus zu reinigen.

Die Schnee- und Eisbeseitigung und das Streuen bei Glätte erfolgt nach einem vom Vermieter aufzustellenden Plan, sofern nicht ein Unternehmen mit diesen Aufgaben beauftragt wurde. Maßnahmen gegen Winterglätte müssen zwischen 06:00 und 21:00 Uhr wirksam sein.

Für die Dauer seiner Abwesenheit oder im Krankheitsfalle hat der Hausbewohner dafür Sorge zu tragen, daß die Reinigungsverpflichtungen eingehalten werden. Bei längerer Abwesenheit ist der Schlüssel zu hinterlegen. Das Wohnungsunternehmen ist hierüber zu informieren.

Waschküche und Trockenraum stehen entsprechend der Einteilung durch den Vermieter zur Benutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind der Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Waschküchen- und Trockenraumschlüssel sind pünktlich an den Nachfolger weiterzugeben.

Die Wäsche darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen getrocknet werden. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Auf dem Balkon darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung getrocknet werden.

Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehen Müllgefäße gefüllt werden. Sperriger Abfall ist zu zerkleinern. Heißes Fett, Asche oder ähnliches darf nicht in die Müllgefäße geschüttet werden. Die Mülltüten sind in die Gefäße zu entleeren, um das Volumen zu verringern. Es ist darauf zu achten, daß kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Sofern gesonderte öffentliche Sammelgefäße wie z. B. Glas- oder Papiercontainer zu Verfügung stehen, sind diese zu nutzen.

In die Toiletten und/oder Ausgußbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Windeln, Katzenstreu usw. nicht hineingeworfen werden.

Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften, ein Auskühlen ist dabei zu vermeiden. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden.

Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.

Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten.


IV. Gemeinschaftseinrichtungen
Für die Gemeinschaftseinrichtungen gelten die Benutzungsordnungen sowie Bedienungsanweisungen und Hinweisschilder. Einteilungspläne sind zu beachten.


Personenaufzüge
Der Aufzug darf von Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden. Der Fahrkorb ist im Inneren entsprechend des Reinigungsplanes von den Hausbewohnern zu reinigen. In den Personenaufzügen dürfen schwere und sperrige Gegenstände, Möbelstücke und dergleichen nur befördert werden, wenn die zulässige Nutzlast des Aufzuges nicht überschritten wird.

Die Benutzung des Fahrstuhles zum Zwecke der Beförderung von Umzugsgut muß dem Vermieter mit Angabe des Transportunternehmens angezeigt werden. Die Fahrkorbkabine ist in diesem Fall in geeigneter Form zu schützen. Für hierbei entstehende Schäden haftet der Nutzer. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.


Gemeinschaftswaschanlage
Die Benutzung der Gemeinschaftswaschanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Ersatz für verdorbene bzw. beschädigte Wäschestücke wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anlage ist pfleglich zu behandeln. Bei Störungen ist der Betrieb sofort einzustellen und das Wohnungsunternehmen unverzüglich zu verständigen.


Kinderspielplätze
Die Sauberhaltung des Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Obliegenheiten der Eltern, deren Kinder im Sandkasten spielen. Das Spielen fremder Kinder auf dem zum Haus gehörenden Grundstück ist grundsätzlich nur in Gemeinschaft mit Kindern der Hausbewohner gestattet. Haustiere sind vom Spielplatz fernzuhalten.

Hausordnung als PDF herunterladen.

Gut miteinander wohnen!

Gegenseitige Rücksichtnahme ist die beste Voraussetzung für ein angenehmes Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Wir bitten Sie deshalb, folgende Punkte aus unserer Hausordnung zu beachten.

Schutz vor Lärm in den Ruhezeiten:
tagsüber von 13:00 bis 15:00 Uhr
nachts von 22:00 bis 7:00 Uhr

Bitte achten Sie auch außerhalb der Ruhezeiten auf eine verträgliche Zimmerlautstärke.

Bei Spiel und Sport in den Wohnanlagen muss auf Anwohner ebenso wie auf die Grünanlagen und Anpflanzungen Rücksicht genommen werden. Kinder sollten möglichst auf Spielplätzen spielen.

Sicherheit
Haustüren sind ständig geschlossen zu halten! Bitte Häuser ohne eine zentrale Schließanlage (Gegensprechanlage mit elektrischem Türöffner) von 22:00 bis 6:00 Uhr abschließen!

Waschen und Trocknen
Waschküche und Trockenboden - sofern im Gebäude vorhanden - sind stets sauber zu halten. Die Türen sind abzuschließen. Bitte die Wäsche unverzüglich nach dem Trocknen abnehmen.

Reinigung
Die Hausbewohner haben Kellerflure, Treppenhäuser sowie Boden und Müllplatz abwechselnd zu reinigen, sofern hierfür keine Fachfirmen beauftragt werden.

Müllentsorgung
Restmüll gehört - ggf. zerkleinert - in die dafür vorgesehenen Müllgefäße, Reststoffe, wie Glas, Papier und Kunststoffe, in die entsprechenden Behältnisse. Bedenken Sie: Zunehmender Restmüll bedeutet steigende Betriebskosten! Lebensmittelreste, Tierstreu, ätzende Flüssigkeiten etc. dürfen nicht in Wasch-, Spül- oder Toilettenbecken entsorgt werden. Das Ausstauben von Sachen oder das Entsorgen von Zigarettenkippen aus den Fenstern oder von Balkonen ist nicht erlaubt.

Das Abstellen von Motor- und Kleinkrafträdern jeglicher Art innerhalb des Gebäudes ist verboten.

Kellereingänge und Hoftüren (soweit vorhanden) sind immer abzuschließen! Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen freigehalten werden! Sie dürfen nicht zugeparkt oder durch Fahr- und Motorräder, Kinderwagen, Schuhe usw. versperrt werden. In Gemeinschaftsräumen oder auf Gemeinschaftsflächen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Das Lagern von feuergefährlichen Materialien in Keller- oder Bodenräumen ist untersagt.